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Anmeldung zur Nachzuchtbeurteilung, Wesensprüfung, Ankörung
in Thale, 02. Oktober 2010
und Ausweichtermin am 3. Oktober (nur für Hunde, die nicht ausgestellt werden)
Offen für alle Belgischen Schäferhunde, die die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Nachzuchtbeurteilung
Mindestalter: vollendeter 12. Lebensmonat
HD-Befund vorlegen - falls vorhanden
Wesensprüfung
Mindestalter: vollendeter 18. Lebensmonat
Vorzulegen sind:
FCI-anerkannte Originalahnentafel (zusätzlich eine Kopie der Ahnentafel bei ausländischen Hunden)
Ankörung
Mindestalter: vollendeter 18. Lebensmonat
Vorzulegen sind:
FCI-anerkannte Originalahnentafel (zusätzlich eine Kopie der Ahnentafel bei ausländischen Hunden)
Wesensprüfungsbogen (bestandene Wesensprüfung)
Nachzuchtbeurteilungsbogen
HD-Auswertung
Nachweis über zwei Formwerturteile mit mindestens „sehr gut“ oder „vorzüglich“ in der Offenen-, Champion- oder Gebrauchshundeklasse (erworben auf zwei FCI- oder VDH-geschützten Ausstellungen mit angegliederter Sonderschau durch zwei verschiedene Spezialrichter für Belgische Schäferhunde)
Nicht zugelassen sind kranke, trächtige und säugende Hündinnen. Läufige Hündinnen sind als letzte zu prüfen.
Meldeschluss - 12. September 2010
Achtung! Meldezahl begrenzt
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